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Energieausweis

Informationen über den Energieausweis

Das Energieausweis-Vorlagegesetz (EAVG) ist seit 1.1.2009 endgültig in Kraft und verpflichtet die Vorlage eines Energieausweises bei Gebäudetransaktionen.

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Infos zum Energieausweis

Schon das behördliche Bauverfahren verlangt einen Energieausweis, ebenso Sanierungen, Zu - und Umbauten, so wird es von der umzusetzenden EU - Richtlinie vorgeschrieben.

Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von nur einem Nutzungsobjekt kann die Vorlage auf drei Arten erfolgen:

  • der Energieausweis über das gesamte Gebäude wird vorgelegt
  • der Energieausweis über das konkrete Nutzungsobjekt wird vorgelegt
  • der Energieausweis über ein vergleichbares Nutzungsobjekt im selben Gebäude wird vorgelegt

Daraus folgt: Ein Energieausweis für das gesamte Gebäude oder ein vergleichbares Nutzungsobjekt im selben Gebäude ist ausreichend, ein neuerliches Ausstellen eines Energieausweises für jedes einzelne Nutzungsobjekt ist nicht notwendig.

Zur Abschätzung von Energieverbrauch und Heizkosten ist ein Energieausweis unerlässlich. Gewerberechtlich befugte Baumeister, Architekten, Ziviltechniker und akkreditierte Prüfanstalten sind zur Ausstellung der erforderlichen Daten berechtigt. Die Gültigkeit dieses Ausweises beträgt 10 Jahre, danach muss eine Neubewertung erfolgen.

Welche Vorteile bringt der Energieausweis?
  • bessere Vergleichsmöglichkeit des Energiebedarfs von Gebäuden, dadurch mehr Transparenz am Markt
  • Energiesparpotenziale werden aufgezeigt
  • der aktuelle Stand der Technik des Eigentums wird sichtbar
  • aktiver Beitrag zum Umweltschutz
  • dienlich zur Förderungsgewährung
  • wichtiges Marketinginstrument
Nutzungsbereiche für den Energieausweis:
  • Information der Eigentümer, Nutzer (Mieter) über die thermischen und energetischen Eigenschaften eines Gebäudes
  • Nachweis zur Erfüllung der Anforderungen an die Energieeinsparung und den Wärmeschutz
  • Grundlage zur thermischen Gebäudesanierung und Gebäudeverbesserung
  • Grundlage im Förderungswesen
Was enthält der Energieausweis lt. EU - Gebäude - Richtlinie?

Beurteilt werden: Gebäudehülle, Heizungsanlage, Lüftung, Warmwasseraufbereitung, sowie eingesetzte Energieträger. Ebenso werden im Energieausweis Vorschläge zu zukünftigen Modernisierungen aufgezeigt.

Welche Folgen sind bei Nichtbeachtung der neuen Bestimmungen zu erwarten?

Wenn kein Energieausweis vorgelegt wird oder der Ausweis älter als 10 Jahre ist, so gilt nach den gesetzlichen Bestimmungen zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart.

Verwaltungsstrafen sind bisher noch nicht vorgesehen. Für die Praxis wird der Energieausweis aber in den nächsten Jahren unerlässlich sein, denn sowohl Käufer als auch Mieter werden mit zunehmendem Bekanntheitsgrad der neuen Regelungen darauf bestehen.